AGB

1 Allgemeines

1.1 Mit der Auftragserteilung erkennt der*die AuftraggeberIn die AGB an.

1.2 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen die Künstlerin, Christine Ina Ryze, CIRyze-Design (nachstehend „Künstlerin“ genannt) und dem*der AuftraggeberIn ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der*die AuftraggeberIn Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehenden oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.3 Die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Künstlerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.4 Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung die Künstlerin gültig.


2 Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder die Künstlerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten die Künstlerin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Dieser beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten die Künstlerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung die Künstlerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die Künstlerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

2.4 Die Künstlerin räumt dem AuftraggeberIn die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

2.5 Die einfachen zweckgebundenen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den AuftraggeberIn über.

2.6 Die Künstlerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Grafikdesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

2.7 Vorschläge oder Mitarbeit des AuftraggeberIns bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Künstlerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.


3 Vergütung

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Gemäß der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG sind die Vergütungen mehrwertsteuerfrei.

3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich abgesprochen genutzt, so ist eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Künstlerin für den*die AuftraggeberIn erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


4 Treue-Bonus, Gutscheine

4.1 Gutscheine und Rabatte sind einmalig einlösbar. Nach Ablauf eines vorgeschriebenen Datums sind diese nicht mehr einlösbar.

4.2 Gutscheine sind nicht mit Rabatten oder anderen Preisaktionen kombinierbar.

4.3 Treue-Bonus: Die Grafikaufträge, die dafür gerechnet werden müssen immer mindestens einen zeitlichen Abstand von 4 Wochen haben. Es darf nicht mit Absicht ein Grafikauftrag geteilt werden, um mehr Aufträge zu erhalten. Beispiel: Du möchtest Lesezeichen, Postkarten und Visitenkarten für dein nächstes Messepaket in Auftrag geben, dann kannst du nicht jedes Produkt in einem gesonderten Auftrag abgeben, um die fünf Aufträge schneller zu erreichen. Die Grafikaufträge die für den Treue-Bonus gezählt werden können, müssen deshalb mindestens 4 Wochen auseinander liegen.


5 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

5.1 Die Vergütung ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der, durch die Künstlerin ausgestellten, Rechnung zu zahlen. Erfordert der Auftrag von der Künstlerin finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.

5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

5.3 Bei Zahlungsverzug kann die Künstlerin Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5.4 Nachdem ein Auftrag abgeschlossen wurde und von dem*der AuftraggeberIn abgenommen und somit freigegeben wurde, besteht rückwirkend keinerlei Anspruch auf Retoure.


6 Sonderleistungen, Nebenkosten

6.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

6.2 Die Künstlerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem*der AuftraggeberIn berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin zu bestellen. Der*die AuftraggeberIn verpflichtet sich, die Künstlerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Künstlerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der*die AuftraggeberIn, der Künstlerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin zu erstatten.


7 Eigentum an Entwürfen und Daten

7.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

7.2 Die Originale sind der Künstlerin nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der*die AuftraggeberIn die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Künstlerin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den*der AuftraggeberIn herauszugeben. Wünscht der*die AuftraggeberIn deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

7.4 Hat die Künstlerin dem*der AuftraggeberIn Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung die Künstlerin geändert werden.

7.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 7.1 bis 7.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin.


8 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Künstlerin Korrekturmuster vorzulegen.

8.2 Die Produktionsüberwachung durch die Künstlerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Künstlerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der*die AuftraggeberIn der Künstlerin unentgeltlich ein einwandfreies Belegexemplar. Die Künstlerin ist berechtigt, dieses Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den*die AuftraggeberIn hinzuweisen.


9 Haftung

9.1 Die Künstlerin haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Künstlerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet diese bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin an Dritte erteilt werden, übernimmt die Künstlerin gegenüber dem*der AuftraggeberIn keinerlei Haftung. Die Künstlerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

9.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den*die AuftraggeberIn übernimmt diese*r die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

9.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Künstlerin.

9.5 Die Künstlerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

9.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Grafikdesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

9.7 Soweit die Künstlerin auf Veranlassung des*der Auftraggebers/Auftraggeberin Fremdleistungen in dessen*deren Namen und auf dessen*deren Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Künstlerin nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten LeistungserbringerIn.

9.8 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Künstlerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem*der AuftraggeberIn nach Aufwand abrechnen.

9.9 Bei Fotoshootings geht die Künstlerin davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den*die AuftraggeberIn übertragen haben. Der*die AuftraggeberIn verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der*die AuftraggeberIn.

9.10 Sofern nicht anders vereinbart, verwendet die Künstlerin für die Gestaltung des Auftrags, sofern nicht selbst erstellt, durch den*der Auftraggeberin Bildmaterial von https://pixabay.com/. Von der Künstlerin wird diesbezüglich die einfache Standardlizenz des Anbieters Shutterstock für sich eingekauft. Zur Einhaltung der Bestimmungen der Shutterstock Standardlizenz ist der*die Auftraggeberin verantwortlich. Die Künstlerin haftet nicht für die Einhaltung der Shutterstock Standardlizenz.


10 Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen

10.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der*die AuftraggeberIn während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der*die AuftraggeberIn zu vertreten hat, so kann die Künstlerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3 Der*die AuftraggeberIn versichert, dass er*sie zur Verwendung aller die Künstlerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er*sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der*die AuftraggeberIn die Künstlerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


11 Vertragsauflösung

11.1 Innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung kann der Vertrag beitragsfrei storniert werden. Wenn in diesem Zeitraum bereits nach Absprache Bildmaterial erworben oder ein Entwurf erstellt wurde, wird eine Erstattung der Materialien des Bildmateriales sowie eine Entwurfspauschale fällig. Bei Rücktritt nach Ablauf der 24 Stunden ist die Künstlerin berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen bis zur Höhe der vollen Vergütung in Rechnung zu stellen.

11.2 Sollte der*die AuftraggeberIn den Vertrag vorzeitig kündigen (einen bereits erteilten Auftrag abbrechen), erhält die Künstlerin die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung wird die Abschlagszahlung in Höhe von 40% der vereinbarten Vergütung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. falls bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits weitere Kosten entstanden sind (z.B. durch Lizenzierung von verschiedenen Medien: Bilder, Videos, Schriften, usw.). Der*die AuftraggeberIn bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

11.3 Bei höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen ist die Künstlerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die Vertragsbedingungen und fällige Zahlungen neu besprochen, ob eine mögliche Verschiebung, Teilabrechnung oder andere Einigung getroffen werden kann.


12 Vertraulichkeit

12.1 Die Künstlerin behandelt alle Daten streng vertraulich und verwendet sie nur zu Zwecken der vereinbarten Leistungen. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

12.2 Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen der Künstlerin und dem*der AuftraggeberIn kann keine vollständige Vertraulichkeit garantiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Künstlerin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.


13 Verwertungsgesellschaften

13.1 Der*die Kunde*Kundin ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunde oder der Kundin nicht von der Auftragnehmerrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der*die Kunde*Kundin zuständig und selbst verantwortlich.

14 Eigentumsvorbehalt

14.1 Die Künstlerin behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.


15 Gewährleistungen

15.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.


16 Vertragssprache

16.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.


17 Schlussbestimmungen

17.1 Für den Fall, dass der*die AuftraggeberIn keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen*ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Künstlerin als Gerichtsstand vereinbart.

17.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

17.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Stand: Februar 2023

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